Bitte beachten Sie:
- Geschäftsunterlagen müssen im Normalfall sechs, acht oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es sogar 30 Jahre oder mehr sein.
- Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht wurde.
- Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Liste um die Aufbewahrungsfristen in Deutschland handelt. In anderen Ländern gelten die landesspezifischen Aufbewahrungsfristen.
- Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um die allgemeinen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen handelt und es weitere branchen- und anwendungsspezifische Vorschriften gibt.
Unsere Empfehlung: Halten Sie bei steuerrechtlichen Dokumenten kurz Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob die Unterlagen wirklich datenschutzkonform vernichtet werden können.