
Hier finden Sie unsere zahlreichen Standorte rundum Rhenus. Sie können zwischen Ländern, den dazu gehörigen Standorten, Geschäftsbereichen, sowie Standorten in Ihrer Nähe wählen.
Der zweite Teil der DIN 66399 wurde im Oktober 2012 veröffentlicht und beschreibt analog zu Teil 1 der neuen Norm kurz die Änderungen gegenüber der DIN 32757 sowie die Anforderungen an die zur Zerkleinerung der Datenträger eingesetzten Maschinen.
Entsprechend wird in Abschnitt eins der Anwendungsbereich der Norm auf Anforderungen an Maschinen für die sichere Zerkleinerung von Datenträgern festgelegt.
In Abschnitt zwei werden normative Verweise auf die DIN 19054 (Mikroplanfilm oder auch Microfiche genannt), auf die DIN 66399-1 (Begriffe und Grundlagen) sowie auf die DIN EN ISO 216 (Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen) definiert. Die Verweise auf die DIN 19054 und DIN EN ISO 216 werden angestellt, da hierauf in Kapitel fünf der DIN 66399-2 im Rahmen der ordnungsgemäßen Prüfung Bezug genommen wird. Die DIN 66399-1 wird deswegen als normativer Verweis aufgeführt, da in Teil 2 der Norm die Begriffe und Grundlagen aus dem ersten Teil der Norm angewendet werden.
Die eingesetzten Maschinen müssen gemäß Abschnitt vier der Norm in der Lage sein, die Vernichtung gemäß den in der Norm festgelegten Sicherheitsstufen in Verbindung mit der Materialart zu ermöglichen.
Die einzelnen Materialarten gliedern sich dabei wie folgt:
Für jede dieser Materialarten definiert die Norm spezielle Sicherheitsstufen.
Für die Materialkategorie P (u. a. Papier) ergeben sich folgende Sicherheitsstufen:
Für die Materialkategorie H (u. a. Festplatten) ergeben sich folgende Sicherheitsstufen:
Zur Vernichtung der Datenträger muss eine Anlage verwendet werden, die durch manuelle oder maschinelle Zuführung in der Lage ist, das Material vollständig zu vernichten.
Gleichzeitig muss kontrollierbar sein, dass die Maschine die Datenträger vollständig vernichtet hat.
Im fünften Kapitel werden die Prüfkriterien zur Erreichung der definierten Sicherheitsstufe festgelegt. Hierzu zählen Umweltbedingen wie die Temperatur und die relative Luftfeuchte genauso wie das zu verwendende Prüfmaterial, der Nenndurchsatz der Maschine und die detaillierte Beschreibung der Prüfung des Vernichtungsgrades.
In Kapitel sechs werden die formellen Anforderungen an den für die gesamte Prüfung zu erstellenden Prüfbericht aufgelistet. Hierzu zählen unter anderem der Ort und die Zeit der Prüfung, die Prüfstelle, der Antragsteller, der Hersteller der Maschinen, der Zustand der Maschine und das Ergebnis der Prüfung als Tabelle oder Grafik.
Im siebten Abschnitt wird das Prüfzeugnis behandelt. So ist nur bei positivem Ausgang der Prüfung ein Prüfzeugnis auszustellen, welches zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf. Es wird definiert, welche Kriterien und Angaben das Prüfzeugnis enthalten muss.
Industriestraße 5
D-48301 Nottuln
Germany
Tel: +49 (0) 2509 89-0
Fax: +49 (0) 2509 89-33
E-Mail: info.data-office@de.rhenus.com